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   OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 19/96   

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https://dejure.org/1997,11123
OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 19/96 (https://dejure.org/1997,11123)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.08.1997 - 9 U 19/96 (https://dejure.org/1997,11123)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. August 1997 - 9 U 19/96 (https://dejure.org/1997,11123)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aufklärungsobliegenheit Vorschäden Bagatellisierung Versicherer Leistungsfreiheit Verzicht

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VVG §§ 1, 6, 49, 79; AKB §§ 7 Nr. I u. V, 12
    Aufklärungsobliegenheit Vorschäden Bagatellisierung Versicherer Leistungsfreiheit Verzicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsfreiheit des Kfz-Kaskoversicherers bei der Bagatellisierung eines massiven Vorschadens; Konkludenter Verzicht auf den Einwand der Leistungsfreiheit bei weiterer Aufklärung des Versicherungsfalls; Fehlen sicherer Kenntnis über eine ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 19/96
    Nach den Grundsätzen der sog. Relevanzrechtssprechung des Bundesgerichtshofes (BGH VersR 1984, 228), der sich der Senat angeschlossen hat, tritt bei vorsätzlichen, aber für den Versicherer folgenlos gebliebenen Verletzungen der Aufklärungspflicht Leistungsfreiheit nur ein, wenn die Verletzung generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und den Versicherungsnehmer ein schweres Verschulden zur Last fällt.
  • BGH, 21.04.1982 - IVa ZR 267/80

    Relevanzrechtsprechung - Frage der Leistungsfreiheit des Versicherers

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 19/96
    Denn eine tatsächliche Beeinträchtigung der Interessen des Versicherers, die Verursachung eines konkreten Nachteils bei der Feststellung des Versicherungsfalles oder der Feststellung oder dem Umfang der Versicherungsleistung, ist nach allgemeiner Meinung nicht Voraussetzung der Leistungsfreiheit (vgl. statt vieler: BGH VersR 1982, 742 und OLG Köln VersR 1991, 766, 767).
  • BGH, 26.10.1988 - IVa ZR 243/87

    Anscheinsbeweis und Beweiserleichterung; Verschweigen eines Vorschadens

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 19/96
    Es handelt sich mithin nicht um ein Fehlverhalten, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (zu dieser Verschuldensvoraussetzung vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1235; r+s 1989, 5, 6; Senat r+s 1995, 206; OLG Hamm r+s 1996, 296, 297).
  • OLG Köln, 25.04.1995 - 9 U 22/94

    Fahrzeug; Laufleistung; Schadensanzeige; Leistungsbefreiung;

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 19/96
    Es handelt sich mithin nicht um ein Fehlverhalten, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (zu dieser Verschuldensvoraussetzung vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1235; r+s 1989, 5, 6; Senat r+s 1995, 206; OLG Hamm r+s 1996, 296, 297).
  • OLG Köln, 21.09.1989 - 5 U 36/89

    Obliegenheitspflicht; Wissenserklärungsvertreterin; Obliegenheitsverletzung

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 19/96
    Grundsätzlich kann sich der Versicherungsnehmer nicht darauf berufen, daß sich der Versicherer die erforderlichen Informationen anderweitig hätte beschaffen können (OLG Köln, VersR 1990, 1225, 1226; OLG Hamm, r+s 1993, 442, 443).
  • OLG Köln, 17.10.1985 - 5 U 229/84

    Obliegenheitsverletzung; Versicherer; Beweislast; Schadenabwicklung;

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 19/96
    Es handelt sich mithin nicht um ein Fehlverhalten, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (zu dieser Verschuldensvoraussetzung vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1235; r+s 1989, 5, 6; Senat r+s 1995, 206; OLG Hamm r+s 1996, 296, 297).
  • OLG Hamm, 12.02.1992 - 20 U 89/91

    Anforderungen an die Beweisführung eines Versicherungsnehmers für einen

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 19/96
    Grundsätzlich kann sich der Versicherungsnehmer nicht darauf berufen, daß sich der Versicherer die erforderlichen Informationen anderweitig hätte beschaffen können (OLG Köln, VersR 1990, 1225, 1226; OLG Hamm, r+s 1993, 442, 443).
  • OLG Köln, 05.07.1990 - 5 U 244/89

    Aufklärungsobliegenheit; Schadensanzeige; Falschangaben zu Vorschäden

    Auszug aus OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 19/96
    Denn eine tatsächliche Beeinträchtigung der Interessen des Versicherers, die Verursachung eines konkreten Nachteils bei der Feststellung des Versicherungsfalles oder der Feststellung oder dem Umfang der Versicherungsleistung, ist nach allgemeiner Meinung nicht Voraussetzung der Leistungsfreiheit (vgl. statt vieler: BGH VersR 1982, 742 und OLG Köln VersR 1991, 766, 767).
  • OLG Köln, 30.09.1997 - 9 U 10/96

    Kaskoversicherung Diebstahl Anscheinsbeweis Beweiswürdigung Falschangaben

    Denn eine tatsächlich Beeinträchtigung der Interessen des Versicherers, die Verursachung eines konkreten Nachteils bei der Feststellung des Versicherungsfalles oder der Feststellung oder dem Umfang der Versicherungsleistung, ist nach allgemeiner Meinung nicht Voraussetzung der Leistungsfreiheit (vgl. Statt vieler: BGH VersR 1982, 742 und Senat, Urteil vom 19.08.197 in den Verfahren 9 U 19/96 und 9 U 1/97).
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